CDU Kreistagsfraktion Recklinghausen

Kreishausumbau: nachhaltige Sicherheitslösung statt riskanter Experimente

Union lehnt Neubau ab

In der Kreistagssitzung am 11. Juni 2018 hat sich die Union geschlossen gegen einen Neubau des Kreishauses gestellt. Es geht um eine voraussichtliche Auftragssumme von ca. 130 Mio €, die in der Vorlage zur Sitzung benannt wird.
Fraktionsvorsitzender Portmann: "Dass man beabsichtigt, das jetzige Kreishaus nach nur 38 Jahren abzureißen und das neue Kreishaus dann aber über 80 Jahre abschreiben will ist ein Rechentrick, um den Neubau wirtschaftlich dazustellen"

Das heutige Kreishaus ist 38 Jahre alt und soll abgerissen werden.Das heutige Kreishaus ist 38 Jahre alt und soll abgerissen werden.
Die Union hat daher alternativ folgende 4 Punkte beantragt:

1) Die in den Unterlagen aufgeführten und von externen Gutachtern und Mitarbeitern der Stadt RE festgestellten Sicherheits- und Brandschutzmängel am Kreishaus („Sofortmaßnahmen“) werden Zug um Zug im Bestand behoben. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag bis zur nächsten Sitzung ein Maßnahmenpaket, einen aktualisierten Kostenvoranschlag sowie ein Zeitraster für die erforderlichen, in Bauabschnitten zu fassenden Arbeiten zur Beschlussfassung vorzulegen.

2) Darüber hinaus beschließt der Kreistag eine Summe von vorerst 10 Mio. Euro für die nächsten 5 Jahre, um die in den letzten Jahren sträflich vernachlässigten, zwingenden Modernisierungsarbeiten (EDV-Verkabelung, Sanierung Heizung, Sanitär- und Abwasseranlagen) gemeinsam mit den Sofortmaßnahmen im Kreishaus durchzuführen. Der Landrat wird beauftragt, bis zur nächsten Kreistagssitzung einen entsprechenden Kostenvoranschlag sowie einen Maßnahmenkatalog mit Priorisierung vorzulegen.

3) Der Kreistag lehnt das Modell des „non-territorialen Konzepts“ ab. Im Beschluss von 2015 wurde von einer flächenoptimierten Variante gesprochen, die jetzige Planung geht aber weit darüber hinaus. Der Landrat wird beauftragt, die notwendigen, organisatorischen Veränderungen im Haus auf soliden, in öffentlichen Verwaltungen erprobten Konzepten aufzubauen statt kostspielige Experimente auf Kosten der Mitarbeiter durchzuführen.

4.) Der Kreistag beschließt die Beibehaltung des Straßenverkehrsamtes am jetzigen, bewährten Standort in Marl. Auch hier ist eine Renovierung im Bestand nach den Unterlagen in Höhe von ca. 2,1 Mio. € dringend notwendig. Der Landrat wird beauftragt, bis zur nächsten Kreistagssitzung ein Sanierungskonzept nebst Kostenvoranschlag vorzulegen.

Begründung:

Zum Beschluss 2015

Im Beschluss im Jahr 2015 wurde von einer flächenoptimierten Lösung gesprochen. In einer Abstimmung entschied sich der Kreistag damals mit sehr großer Mehrheit für die Sanierung im Bestand und gegen einen Neubau.

Der Begriff „flächenoptimiert“ hat sich im Verlauf der letzten 3 Jahre deutlich anders herauskristallisiert, als es damals absehbar war. Dies war zum damaligen Zeitpunkt nicht erkennbar. Es hätte auch Lösungen geben können, die vertretbar gewesen wären. Eine sehr strikte Umsetzung des non-territorialen Konzeptes in Reinform und in der gesamten Verwaltung in einem Schritt ist in keiner öffentlichen Verwaltung in Deutschland erprobt und zu experimentell.

Der Grad der notwendigen, organisatorischen Maßnahmen für die radikale Veränderung innerhalb der Verwaltung war in 2015 ebenfalls nicht erkennbar. Die Antragsteller schätzen heute die erforderlichen Maßnahmen für in dieser kurzen Zeit als nicht realisierbar ein.

Des weiteren sprengt der heute vorgelegte Kostenrahmen der Investition mit weit über 100 Millionen Euro bei weitem das in 2015 vorstellbare Maß.

Allein diese beiden Gründe führen dazu, dass dem Kreistag aktuell ein Konzept vorgelegt wird, das weit über den Beschluss des Kreistages aus 2015 hinausgeht.

Zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen führen zu dem Ergebnis, dass die sog. „0-Variante“ die kostspieligste, der Neubau die günstigste Variante zu sein scheint. Dieser Schein trügt aber bei genauerer Betrachtung.

In Falle der Neubauvariante auf freiem Grundstück wird das Gebäude über 80 Jahre abgeschrieben. Nach der zur Berechnung zu Grunde gelegten Nutzungsdauer von 35 Jahren hätte das Gebäude im Jahr 2058 einen Restbuchwert von 86.350.823€. In Anbetracht der Tatsache, dass das heutige Kreishaus bereits nach 38 Jahre als abbruchreif und abgängig angesehen wird, erscheint dieser Wert weltfremd und unrealistisch.

Es werden die Kosten der Abschreibungen (die kreisumlagerelevant sind) auf die Zeit nach den 35 Jahren verschoben. Den Hauptteil der Erstellungskosten zuzüglich anfallender Zinsen werden also die nachfolgenden Generationen bezahlen müssen. Dies ist eine Beschneidung der finanziellen Möglichkeiten unserer Kinder und Enkelkinder.

In der sog. „0-Variante“ beträgt der Restwert des Gebäudes nach 35 Jahren noch 13.659.609€. Dieser Restwert nach 35 Jahren ist sicherlich realistisch. Bildet man die Differenz, so ergibt sich allein aufgrund des unrealistischen Restbuchwertes eine Verschiebung der Wirtschaftlichkeitsberechnung von ca. 73 Mio €. Unter Berücksichtigung der Sonderabschreibung des jetzigen Kreishauses im Falle eines Abrisses liegen damit beide Modelle in der Wirtschaftlichkeitbetrachtung auf der gleichen Höhe.

Die erforderliche Sonderabschreibung des alten Kreishauses führt zwar zu keiner Erhöhung der Kreisumlage, da sie gegen das Eigenkapital gebucht werden kann. Dennoch werden große Teile des vorhandenen Eigenkapitals so vernichtet, die ansonsten als Puffer für mögliche auch unterjährig auftretende Lasten in der Zukunft zur Verfügung gestanden hätten.

Die weiteren Parameter der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind so eingestellt, dass das gewünschte Ergebnis erreicht wird. Man könnte hier von einer hohen Beliebigkeit des Ergebnisses sprechen, daher liefert sie allenfalls einen Anhaltspunkt zur Entscheidungsfindung, sie taugt aber keinesfalls als alleiniges Kriterium.

discussion paper zu NKF

Die von der Landesregierung beabsichtigen Veränderungen am NKF sorgen weiterhin für einen positiven Effekt im Sinne der sog. „0-Variante“. Denn umfangreiche Instandsetzungen in Millionenhöhe, wie sie im Kreishaus anstehen, werden so als investive Vorhaben darstellbar. Sie können damit kostenmäßig auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt werden und fallen nicht unmittelbar in der Kreisumlage an.

Dies verbessert insbesondere die Belastung der Kreisumlage, aber ermöglicht es auch, ohne Zinsen die vorhandene Liquidität des Kreises für diese Variante zu nutzen. Dies ist auch fair gegenüber nachfolgenden Generationen, das bereits angespartes Geld aus Abschreibungen verwendet werden kann. Die Belastung der Städte durch die erhöhte Kreisumlage kann so auf mehrere Jahre verteilt werden.

Risiken der radikalen Veränderung der Arbeitsprozesse in einem Schritt

Die radikale Veränderung der Arbeitsprozesse in einem Schritt birgt die Gefahr, dass Teile der Verwaltung kaum noch handlungsfähig sein werden. Sollte allein das Dokumentenmanagement und die Digitalisierung der Arbeitsabläufe nicht den gewünschten Erfolg haben, stellt sich die Frage, an welcher Stelle die dann weiterhin papiergebundenen Aktenordner einzulagern sind.

Über 800 Mitarbeitende statt mit festen Telefonen mit Mobiltelefonen und mobilen Laptops auszustatten, ist sicherlich modern. Kostengünstig ist diese Variante nicht. Es gibt auch im Kreis keine einzige Verwaltung, die so vorgegangen ist. Hier findet sich ein erhebliches Risiko steigender Betriebskosten. Allein das Leasing der Mobiltelefone wird zu erheblichen Kosten führen.

Es gibt Tage im Jahr, an denen sicherlich 20% der Arbeitsplätze unbenutzt sind. In Urlaubzeiten und vor allem in den Nachmittagsstunden stellt das kein Problem dar. Im vorgeschlagenen Konzept müssen diese 20% Arbeitsplätze aber immer eingespart sein, also auch zu Zeiten von niedrigem Krankenstand, außerhalb der Urlaubszeiten und auch vormittags. Ansonsten ist eine auch örtliche Zusammenarbeit von Fachdiensten in einem Bereich nicht mehr möglich. Schlimmstenfalls sind insgesamt nicht ausreichend Arbeitsplätze vorhanden. Damit ist die Arbeitsfähigkeit zumindest einzelner Mitarbeitender nicht mehr gegeben.

Beteiligung der Mitarbeitenden

Die Beteiligung der Mitarbeitenden ist nach dem Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Dabei ist aus Sicht der Antragsteller ein besonderes Augenmerk auf die organisatorischen Maßnahmen zu lenken, weniger auf die reine Renovierung oder den reinen Neubau eines Gebäudes.

Aus Sicht der Antragsteller ist eine Verknüpfung beider Fragen inhaltlich unzulässig. Das non-territoriale Konzept beinhaltet fundamentale Veränderungen der Arbeitsorganisation. Nicht nur der Verlust eines „eigenen“ Arbeitsplatzes ist die Konsequenz. Ebenfalls ist eine umfassende Digitalisierung erforderlich, die bis heute technisch in keiner Verwaltung erreicht wurde. Die angeschlossenen Verwaltungen wie die Bezirksregierung, aber auch insbesondere die Städte haben keine in diesem Maße digitalisierten Vorgänge. Dies wird zu erheblichen Schnittstellenproblemen führen. Sollte die Digitalisierung der Arbeitsabläufe in den wenigen Jahren bis zum Bezug des neuen Gebäudes nicht in dem notwendigen Maße gelingen, steht das gesamte Konzept einschließlich der Wiedereingliederung der bisher ausgelagerten Verwaltungsteile in Frage.

Digitalisierung ist heute ein Gebot der Stunde, um als Verwaltung zukunftsfähig zu bleiben. Dennoch müssen aus Sicht der Antragsteller die Prozesse mit Augenmaß umgesteuert werden, statt in einem Schlag alle Vorgänge zu verändern. In zu kurzer Zeit ist ein Mitnehmen der Mitarbeitenden in einem partizipativen Prozess so kaum möglich.

Ob es ausreicht, für nur 80% der Mitarbeitenden Arbeitsplätze vorzuhalten oder ob zu bestimmten Zeiten wie vormittags und in urlaubsarmen Zeiten es zu Engpässen kommen wird, ist nicht ausreichend untersucht. Erfahrungsgemäß nutzen viele Teilzeitkräfte eher die Vormittagsstunden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Diese Möglichkeiten einzuschränken ist aus Sicht der Antragsteller weder wünschenswert noch machbar.

Ein höherer Anteil der Heimarbeit ist sicherlich wünschenswert, gleichwohl bis heute technisch nicht ansatzweise realisierbar. Die Anforderungen an einen Heimarbeitsplatz der GKD sind aktuell so hoch, dass es nicht realistisch erscheint, in relativ kurzer Zeit eine hohe Quote von Heimarbeitsplätzen zu erreichen.

Viele organisatorische Maßnahmen müssen beim Bezug des neuen Kreishauses quasi in einem Schritt umgestellt werden. Die Antragsteller haben hier erhebliche Bedenken, ob das ist diesem Ausmaß möglich sein wird.

Dass aus Sicht des Personalrates jetzt durch den Kreistag eine Entscheidung getroffen werden soll, ist absolut nachvollziehbar und auch aus unserer Sicht richtig.

Die o.g. Argumente werden aber in der Stellungnahme des Personalrates ansatzweise kritisch beleuchtet, obwohl sie fundamental die Arbeitsabläufe und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden verändern werden. In diesen Fragen erklärt auch der Personalrat das Mitbestimmungsverfahren nicht für beendet, sondern setzt auf weitere Beteiligung. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind in den bisherigen Planungen nicht abgebildet, die entstehenden Mehrkosten müssen später außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Straßenverkehrsamt

Das Straßenverkehrsamt in Marl ist eine hocheffiziente, bestens organisierte Verwaltungseinheit. Organisatorisch ist hier sicherlich kaum Verbesserung zu erreichen, jede Veränderung führt eher zu einer Verschlechterung der Dienstleistung.

Die in den Unterlagen vorgeschlagene Reintegration ins Kreishaus führt zu einer deutlichen Erhöhung der Investitionssumme. Diese Investition übersteigt bei weitem die Sanierung der kreiseigenen Liegenschaft in Marl. Ein Umzug ist also nicht wirtschaftlich.

Die Lage im Gewerbegebiet entspricht auch ihrer Nutzung, so dass Schildermacher usw. in der Umgebung leicht unterzubringen waren. Seit Jahren hat sich der Standort bewährt. Die Antragsteller halten den Nutzen durch eine Reintegration für sehr überschaubar. Da sie nicht wirtschaftlich ist, ist es aus unserer Sicht richtig, den Standort zu belassen, zumal es sich um eine kreiseigene Immobilie und kein angemietetes Gebäude handelt.

Politische Einschätzung

Die Kreistagsmitglieder werden von Bürgern angesprochen, die sehr verwundert sind, dass ein 38 Jahre altes Kreishaus bereits abgängig sein soll. Keine Privatperson würde nach einer so kurzen Nutzungsdauer sein Haus abreißen. Die Abgängigkeit des Gebäudes ist optisch nicht erkennbar und auch in die Bürgerschaft nicht vermittelbar.

Die Stadt Recklinghausen saniert in 2019 das ehemalige Kreishaus (heute: Willy-Brandt-Haus) für ca. 8 Mio. Euro. Hier ist der Kreis 1974 ausgezogen, es handelt sich um die erste grundlegende Sanierung seitdem. Im Haus befinden sich heute noch einfachverglaste Holzfenster, die immer noch benutzbar sind. Dies sei ein Beispiel für ein Verwaltungsgebäude, das im Zuge der Haushaltssanierung der letzten Jahre erst sehr spät in Ordnung gebracht werden kann. Diesen Zustand hat das Kreishaus lange nicht erreicht, es gibt viele Gebäude in den Städten, die aufgrund des Haushaltssanierungsplanes in einem schlechteren Zustand sind. Will man mit gleichem Maß messen, muss es auch eine kostenreduzierte Sanierungsmöglichkeit des Kreishauses geben.

Der Kreis hat in den letzten Jahren nach und nach die Schulgebäude vitalisiert und auf einen aktuellen Stand gebracht. Dies ist immer mit den Stimmen der CDU erfolgt. Dennoch gibt es auch weiterhin Gebäude in einem schwierigen Zustand (z.B. Hochhaus Dorsten), die ebenfalls auf ihre Renovierung warten. Gleiches gilt für viele Schulgebäude in den Städten, denen der Kreis durch eine teure Sanierung des Kreishauses und ihre Umlage auf die Städte die finanziellen Möglichkeiten beschneidet, hier zu investieren. Das halten wir für problematisch.

Als weiterer Vorteil ergibt sich die Gelegenheit, Aufträge in kleineren Losen auszuschreiben, so dass auch die Beteiligung der heimischen Handwerksbetriebe möglich gemacht werden kann. Dies ist bei einem Generalunternehmer schwierig und kaum möglich, da sich bei dem gewählten Ausschreibungsverfahren nur große, kapitalstarke Bauunternehmen bewerben werden, die es aber im Kreisgebiet nicht gibt.

Die Probleme im Betrieb des Hauses sind zum Teil hausgemacht. Notwendige Maßnahmen der Bauunterhaltung wurden seit vielen Jahren nicht mehr durchgeführt. Dabei wären viele Probleme nach und nach leicht lösbar gewesen. Als Beispiel sei der Teppichboden genannt, der immer als hygienisch problematisch dargestellt wird. Natürlich wäre in den letzten 10 Jahren ein schrittweiser Austausch des Teppichs gegen pflegeleichte Bodenbeläge möglich gewesen. Auf dem Gang vor den Büros des Landrates ist dies auch gelungen. Ebenso wurden die Besprechungsräume modernisiert. Gleiches wäre schrittweise im Haus auch möglich gewesen. Die Bauunterhaltung ist sicherlich aber Geschäft der laufenden Verwaltung und muss von ihr betrieben werden. Dies ist zumindest in den letzten 10 Jahren vernachlässigt worden.

Nach Abwägung dieser Argumente ist aus Sicht der Antragsteller einzig eine Sanierung im Bestand denkbar. Sie muss sich auf die wesentlichen Maßnahmen beschränken und für die Mitarbeitenden erträglich organisiert werden. Allerdings werden ganze Krankenhäuser im laufenden Betrieb saniert, so dass diese Möglichkeit offensichtlich besteht. Auch das Hochhaus der Sparkasse Vest wurde bei laufendem Betrieb saniert. Sicherlich sind bei einem Gebäude wie dem Kreishaus andere Bauabschnitte zu bilden, jedoch sind die Maßnahmen auch hier möglich durchzuführen.

Viele organisatorische Veränderungen wie Desksharing, die Digitalisierung von Arbeitsabläufen oder auch Heimarbeit können und sollten aus Sicht der Antragsteller vorangetrieben werden. Allerdings sind die Veränderungen so tiefgreifend, dass man sie nicht übers Knie brechen darf. Viele Vorschläge sind heute noch nicht ausgereift und aktuell in keiner öffentlichen Verwaltung im Einsatz, so dass wir ein erhebliches Risikopotential sehen, ob es gelingen wird, punktgenau zum Umzug in ein neues Gebäude auch die organisatorischen Maßnahmen vollständig umgesetzt zu haben.